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Niedrigschwellige
Betreuungsangebote
nach § 45a SGB XI
Ziele
- Unterstützung & Entlastung der pflegenden Angehörigen
- Betreuung Pflegebedürftiger unter Berücksichtigung derer Bedürfnisse
- Verbesserung der Selbständigkeit von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Betreuungsleistung
Sie betreuuen einen Pflegebedürftigen Menschen? Sie sind ständig für ihn da - rund um die Uhr?
Sie haben kaum Zeit für sich und Ihre Bedürfnisse?
Wir bieten Hilfe und Unterstützung!
Während Sie sich um sich und Ihre Belange kümmern, betreuen wir den Pflegebedürftigen im Rahmen
Niedrigschwelliger Betreuungsangebote.
Gemäß § 45a SGB XI haben Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz gegenüber
ihrer Pflegekasse einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen.
Aber auch ohne eingeschränkte Alltagskompetenz unterstützen wir Sie gerne.
Angebote
Begleitungen (außerhalb SGB XI)
Begleitungen zu Sport- & kulturellen Veranstaltungen, Spaziergänge, Restaurantbesuch, Kirchgang etc.
Beaufsichtigung
in häuslicher Umgebung bei Abwesenheit von Angehörigen zur Entlastung
Beschäftigung
Vorlesen, Spiele, Unterhaltung, Beschäftigungsmaßnahmen
Betreuungsgruppe
individuelle Betreuung innerhalb einer Gruppe im Treffpunkt An der Hardt
Download: Flyer Treffpunkt An der Hardt (PDF)
Umfang & Kosten
Die Angebote können regelmäßig in Anspruch genommen werden und sollten einen Umfang von drei
Stunden nicht überschreiten. Kurzfristige Betreuung ist bei Bedarf zu organisieren.
Die Angebote gelten Mo-Fr von 8 bis 18 Uhr und nach Vereinbarung
Die Kosten betragen Mo-Fr von 8-18 Uhr 8,- Euro/Std.
An Wochenenden und Feiertagen sowie außerhalb des Zeitrahmens kann eine Betreuung
bei vorhandenen Personalressourcen ebenfalls organisiert werden. Für diese Einsätze
wird ein Aufschlag von 4,- Euro erhoben.
Finanzierung
Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz können bei den zuständigen Pflegekassen
für Betreuungsleistungen einen Geldbetragvon bis zu 460,- Euro pro Kalenderjahr beantragen.
Das Geld wird ausschließlich gegen Vorlage von Rechnungen erstattet. Der Betrag von jährlich
460,- Euro verfällt nicht, sondern kann auf Antrag ins nächste Jahr übertragen werden.
Beachten Sie bitte, dass sich zum 01.07.08 die gesetzlichen Regelungen ändern.
Selbstverständlich können Sie die Betreuungsleistungen auch privat finanzieren.
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