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Guetesiegel

Niedrigschwellige
Betreuungsangebote

nach § 45a SGB XI

Ziele
  • Unterstützung & Entlastung der pflegenden Angehörigen
  • Betreuung Pflegebedürftiger unter Berücksichtigung derer Bedürfnisse
  • Verbesserung der Selbständigkeit von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz


Betreuungsleistung

Sie betreuuen einen Pflegebedürftigen Menschen? Sie sind ständig für ihn da - rund um die Uhr? Sie haben kaum Zeit für sich und Ihre Bedürfnisse?

Wir bieten Hilfe und Unterstützung!

Während Sie sich um sich und Ihre Belange kümmern, betreuen wir den Pflegebedürftigen im Rahmen Niedrigschwelliger Betreuungsangebote.

Gemäß § 45a SGB XI haben Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz gegenüber ihrer Pflegekasse einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen.

Aber auch ohne eingeschränkte Alltagskompetenz unterstützen wir Sie gerne.


Angebote

Begleitungen (außerhalb SGB XI)
Begleitungen zu Sport- & kulturellen Veranstaltungen, Spaziergänge, Restaurantbesuch, Kirchgang etc.

Beaufsichtigung
in häuslicher Umgebung bei Abwesenheit von Angehörigen zur Entlastung

Beschäftigung
Vorlesen, Spiele, Unterhaltung, Beschäftigungsmaßnahmen

Betreuungsgruppe
individuelle Betreuung innerhalb einer Gruppe im Treffpunkt An der Hardt
Download: Flyer Treffpunkt An der Hardt (PDF)


Umfang & Kosten

Die Angebote können regelmäßig in Anspruch genommen werden und sollten einen Umfang von drei Stunden nicht überschreiten. Kurzfristige Betreuung ist bei Bedarf zu organisieren.

Die Angebote gelten
Mo-Fr von 8 bis 18 Uhr
und nach Vereinbarung

Die Kosten betragen
Mo-Fr von 8-18 Uhr 8,- Euro/Std.

An Wochenenden und Feiertagen sowie außerhalb des Zeitrahmens kann eine Betreuung bei vorhandenen Personalressourcen ebenfalls organisiert werden. Für diese Einsätze wird ein Aufschlag von 4,- Euro erhoben.


Finanzierung

Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz können bei den zuständigen Pflegekassen für Betreuungsleistungen einen Geldbetragvon bis zu 460,- Euro pro Kalenderjahr beantragen. Das Geld wird ausschließlich gegen Vorlage von Rechnungen erstattet. Der Betrag von jährlich 460,- Euro verfällt nicht, sondern kann auf Antrag ins nächste Jahr übertragen werden.
Beachten Sie bitte, dass sich zum 01.07.08 die gesetzlichen Regelungen ändern.
Selbstverständlich können Sie die Betreuungsleistungen auch privat finanzieren.